Rechtsprechung
OLG Celle, 05.10.2006 - 13 U 182/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fristlose Kündigung wegen unbefugten Betretens durch Vermieter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel für die Wohnung haben?
- arztrecht-aktuell.de (Kurzinformation)
Pflicht des Vermieters, dem Mieter alle Schlüssel zu übergeben
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Vermieter darf keinen Zweitschlüssel haben
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieter muss Mieter alle Schlüssel übergeben - Mieter kann fristlos kündigen, wenn der Vermieter die Räumlichkeiten ohne Einwilligung betritt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 543
Rechte des Mieters bei Betreten der Mietwohnung durch den Vermieter ohne Zustimmung
Verfahrensgang
- LG Lüneburg - 6 O 22/06
- OLG Celle, 05.10.2006 - 13 U 182/06
- OLG Celle, 01.11.2006 - 13 U 182/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Berlin, 09.02.1999 - 64 S 305/98
Rechte des Mieters bei Betreten der Wohnung des Vermieters ohne Ankündigung
Auszug aus OLG Celle, 05.10.2006 - 13 U 182/06
Das Landgericht Berlin hat in dem in NJW-RR 2000, 676 veröffentlichten Urteil ausgeführt, es stelle grundsätzlich eine erhebliche Vertragsverletzung dar, wenn der Vermieter ohne vorherige Ankündigung die Wohnung mit Hilfe seines eigenen Schlüssels betrete; eine solche Handlung stelle einen Grund zur fristlosen Kündigung dar, ohne dass es einer Abmahnung bedürfe. - AG Heidelberg, 06.11.1975 - 23 C 144/75
Auszug aus OLG Celle, 05.10.2006 - 13 U 182/06
Das Amtsgericht Heidelberg hat in der in WuM 1978, 69 veröffentlichten Entscheidung die Ansicht vertreten, die bedenkenlose Benutzung eines Universalschlüssels durch den Vermieter stelle einen so massiven Eingriff dar, dass dem Mieter ein Verbleiben in der Wohnung bis zum Vertragsablauf nicht zuzumuten sei.